Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Verlängerung des Anspruchs bis 16. September für Corona-Erwerbsersatzentschädigung zugesagt. Selbständig erwerbende Kosmetikerinnen, die bereits Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz gehabt haben, erhalten diesen nun bis zum 16. September. Die AHV-Kasse Coiffure & Esthétique verlängert den Entschädigungszeitraum automatisch. Die ersten Zahlungen für die Monate Mai-Juli erfolgen voraussichtlich Anfang August.
Link zur Medienmitteilung des Bundesrats:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79685.html




