Gesetzliche Grundlagen

Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe grossen Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen festgesetzt, welche in den untenstehenden Kapiteln aufgeführt sind. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.

Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat und befähigen diese/diesen dazu, die in der Verordnung V-NISSG aufgeführten Behandlungen auszuführen. Um die Sachkunde zu erlangen, müssen die drei Module Grundlagen, Technologien und Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolviert werden.

Übersicht Sachkundenachweise und deren zugehörige Behandlungen

Behandlungen Bezeichnung Sachkundenachweis (SN)
Entfernung von Haaren mit Laser SN Haarentfernung mit Laser
Entfernung von Haaren mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL) SN Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärenten Licht (IPL)
Behandlung von Akne, Falten, Narben, postinflammatorischer Hyperpigmentierung, Striae sowie Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi, die kleiner als oder gleich 3 mm sind Ausgenommen sind dabei Behandlungen von Spinnennävi und Blutschwämmchen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen SN Haut und Pigmentierung
Behandlung von Cellulite und Fettpolster SN Cellulite und Fettpolster
Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mittels Laser
Ausgenommen sind dabei Behandlungen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen
SN Permanent-Make-up und Tattoo
Akupunktur mittels Laser SN Laser-Akupunktur
Behandlung von Nagelpilz SN Nagelpilz

 

Aufbau der Module

Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und sieben verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten.

Es gibt dabei je nach Vor- und Ausbildung zwei Wege, einen Sachkundenachweis zu erlangen:

Weg 1 ist an alle Personen gerichtet, welche keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Hier muss als erstes das Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann man das Modul Technologien und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls das reguläre Modul BKF absolvieren. Mit bestandener Prüfung des regulären Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.

Weg 2 richtet sich an Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie an Akupunkteurinnen und  Akupunkteure TCM. Diese müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und starten direkt mit dem Modul Technologien. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls müssen sie ein erweitertes Modul BKF absolvieren. Mit bestandener Prüfung des erweiterten Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.
Die Inhalte des erweiterten Moduls BKF setzen sich aus dem Modul BKF regulär und Teilen des Modul Grundlagen zusammen. Der SFK bietet diese Teile des Moduls Grundlagen separat an für Interessentinnen, die die Voraussetzungen erfüllen (EFZ/HBB). Das Grundlagenmodul EFZ bzw. HBB muss vor dem Besuch des Moduls BKF, aber nicht zwingend vor dem Modul Technologien, besucht werden.

 

Inhalte der Module

Modul Grundlagen:

Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäss V-NISSG wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägeln und Gewebe.

 

Modul Technologien:

Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG zugrunde liegen. Das Modul Technologien beinhaltet zwei Teile: Teil 1 Optische Strahlung (Laser und IPL), welcher von allen besucht werden muss und Teil 2: Radiofrequenz, Niederfrequenz, Plasma, Ultraschall, Stosswelle und Kryolipolyse, welcher von allen ausser von Podologinnen und Podologen sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteuren besucht werden muss.

 

Module BKF (Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten):

Während die Module Grundlagen und Technologien für alle SN gleich sind, vermitteln die Module BKF behandlungsspezifische praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des nötigen Fachwissens für die Durchführung der
Behandlungen gemäss V-NISSG.

 

Gleichwertigkeitsanerkennung

Voraussichtlich ab März 2023 haben Personen mit einer (ausländischen) Ausbildung die Möglichkeit, diese auf Gleichwertigkeit zum Sachkundenachweis überprüfen zu lassen. Dazu muss ein Gesuch direkt beim BAG eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich an: sn-nissg@bag.admin.ch