Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg (Art. 32 BBV)
Kosmetikerin EFZ (Eidg. Fähigkeitszeugnis) auf dem zweiten Bildungsweg
Kosmetikerinnen, die bereits einige Jahre Berufserfahrung sammeln konnten, haben die Möglichkeit, auf dem zweiten Bildungsweg den Titel „Kosmetikerin EFZ“ (Lehrabschluss) nachträglich zu erwerben.
Kursumfang
⇒ 312 Lektionen Schulung Theorie & Praxis plus ca. 150 Stunden Heimstudium
Im Kursumfang sind alle Inhalte, die Sie für das Qualifikationsverfahren benötigen, in theoretischer und praktischer Form enthalten. Ebenso ist ein zweitägiger QV-Vorbereitungskurs (Probeprüfung mit Feedback der Chef- bzw. Prüfungsexperten) in diesem Kurs inbegriffen.
Während des Kurses erhalten Sie Tests mit QV-konformen Fragen zum Üben und Überprüfen Ihres Wissenstandes.
Zulassungsvoraussetzung
Es werden nur Teilnehmerinnen in den Kurs aufgenommen, die eine Zulassung vom Berufsbildungsamt ihres Kantons vorweisen können. Die notwendigen Formulare können Sie beim kantonalen Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons anfordern.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung eine berufliche Erfahrung von mindestens 5 Jahren, davon mindestens 3 Jahre berufliche Praxis im Tätigkeitsfeld der Kosmetikerin EFZ, vorweisen kann. Die Entscheidungskompetenz liegt beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildung.
Lehrmittel
Das offizielle Lehrmittel, Fachbücherset, kann beim SFK bezogen werden. QV relevante Fragen, werden aus diesen Fachbüchern entnommen. Beim Kauf des «Fachbuch der Kosmetik» erhalten Sie zusätzlich einen Code für die eBook-Version.
Kursstart
Der nächste Kurs wird im August 2027 starten und auf das QV 2028 vorbereiten.
Anmeldeschluss: 01.02.2027
Kursort
Der Kurs findet in den Räumlichkeiten des SFK in Suhr statt.
Anmeldung / Informationsveranstaltung
Die Anmeldung zum Kurs ist noch nicht möglich.
Wir führen vor dem Kurs Online-Informationsveranstaltungen durch:
25.11.2026, Start 18.00 Uhr
18.01.2027, Start 18.00 Uhr
Bei Fragen zum Kurs oder zur Anmeldung an eine Informationsveranstaltung, wenden Sie sich bitte an: info@sfkinfo.ch
Hinweis
Bitte beachten Sie die revidierte Bildungsverordnung ab Januar 2024: Bi-Vo ab Januar 2024
Es gelten unsere AGB: AGB SFK Stand März 2025




