Liebe SFK-Mitglieder
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Nach Rücksprache mit der Medienstelle vom BAG, betrifft dies auch die Kosmetikinstitute (Läden).
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Ihr SFK
Anbei die detaillierten Massnahmen der Änderungen vom 12. Dezember 2020:
Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
Vorgaben für Geschäfte
Um die Sicherheit in den Läden zu erhöhen, müssen die grösseren Läden die Anzahl Kunden und Kundinnen pro Quadratmeter beschränken, von heute 4m2 pro Kunde auf 10m2 pro Kunde.
In kleinen Läden mit bis zu 30m2 Ladenfläche gilt 4m2 pro Kundin oder Kunde.
Diese nationalen Massnahmen gelten:




