Die hier vorliegende Version gilt ab 01.03.2021.

PDF-Version (Änderungen zur letzten Version sind grün hervorgehoben): Konzept SFK 01.03.2021

 

  

Nachfolgend finden Sie das Schutzkonzept des SFK, das auf den Vorgaben des BAG basiert und branchenspezifisch für Sie angepasst wurde. Sie können dieses Konzept als Vorlage für Ihr betriebseigenes Schutzkonzept verwenden.


Zur Info Schutzkonzept BAG:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-die-arbeitswelt.html

 

Schutzmassnahmenkonzept – Empfehlungen des Schweizer Fachverbands für Kosmetik (SFK)

 

SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE MIT PERSONENBEZOGENEN DIENSTLEISTUNGEN MIT KÖRPERKONTAKT UNTER COVID-19

Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage SR 818.101.26) vom 19. Juni 2020 (Stand 18. Januar 2021).

Diese Verordnung ist gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a und b des Epidemiengesetzes vom 28. September 2012 (EpG).

 

(Bundesratssitzung vom 13. Januar 2021)

Dienstleister, die im Frühjahr unter den Dienstleistungsbegriff fielen (Coiffeur, Masseure, Kosmetiker) fallen auch heute darunter. Kosmetikstudios dürfen ihre Dienstleistung damit weiterhin erbringen.

Die Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten bei Dienstleistungsbetrieben (06.00-19.00 Uhr) waren seit ihrem Inkrafttreten auf den 28. Februar 2021 beschränkt und wurden nicht verlängert.

Es ist wie bisher die Umsetzung eines gemäss Artikel 4 und dem Anhang der Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechenden Schutzkonzepts erforderlich. Dieses wird stichprobenweise durch die Kantone kontrolliert.

 

Link: Covid-19-Verordnung besondere Lage SR 818.101.26:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201774/index.html#app1ahref0

Der Bundesrat hat die Vorgaben für Schutzkonzepte per 22. Juni 2020 vereinfacht und für die verschiedenen Lebensbereiche vereinheitlicht. Nach wie vor ist es wichtig, Abstand zu halten, die Hände regelmässig gründlich zu waschen, Maskentragen und Trennwände im Kassenbereich anzubringen. Jede dieser Massnahmen für sich allein ist unzureichend, es müssen dringend die gesamten Massnahmen übergreifend beachtet und umgesetzt werden, um eine erneute Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern. Bei Gesichtsbehandlungen ist zwingend eine Maske und ein Sprühschutz zu tragen, da die Kundin keine Maske trägt. Des Weiteren ist auf Gespräche während der Behandlung zu verzichten.

Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe, einschliesslich obligatorischer Schulen und nachobligatorische Bildungseinrichtungen, sowie für Veranstaltungen braucht es weiterhin ein Schutzkonzept.

EINLEITUNG

Folgende Schutzmassnahmen sind in Betrieben mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt umzusetzen. Andere Schutzmassnahmen sind erlaubt, wenn die Arbeitssituation dies erfordert, sie aber dem Schutzprinzip entsprechen und im Schutz gleichwertig oder besser sind.

 

GRUNDREGELN allgemein

(Massnahmenempfehlungen nachfolgend in diesem Dokument)

 

Das Schutzkonzept des Unternehmens muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Der Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich.

 

  1. Alle Personen im Unternehmen reinigen und desinfizieren sich regelmässig die Hände.
  2. Mitarbeitende und andere Personen halten 1.5 m Abstand zueinander.
  3. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung und Desinfizierung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
  4. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
  5. Kranke im Unternehmen nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen
  6. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten
  7. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen
  8. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen

 

Detaillierte Massnahmenempfehlungen

 

1 HÄNDEHYGIENE

Regelmässige Reinigung der Hände.

1.1 Die Mitarbeitenden waschen sich die Hände mit Wasser und Seife bei der Ankunft am Arbeitsplatz, zwischen Bedienung von Kundschaft sowie vor und nach Pausen.

– Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist vorhanden. Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Arbeitnehmende sind instruiert.

1.2 Die Kundschaft wäscht sich bei der Ankunft die Hände mit Wasser und Seife.

– Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist vorhanden.  Im Eingangsbereich steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Kundschaft ist informiert.

1.3 Anfassen von Oberflächen und Objekten vermeiden.

– Türen nach Möglichkeit offen lassen um Anfassen zu vermeiden.

– Kein Anfassen von Gegenständen von Kunden (z.B. Aufhängen von Jacken)

– Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von Kundschaft angefasst werden können, wie z.B. Zeitschriften und Papiere in Wartezimmern und Gemeinschaftsbereichen (wie Kaffeeecken und Küchen)

– Kontaktloses Bezahlen bevorzugen (wenn Code-Eingabe nötig ist, Tastatur im Anschluss desinfizieren oder dem Kunden Handschuhe oder Fingerling zur Verfügung stellen. Schutzmaterial nach Gebrauch in einem geschlossenem Abfallbehälter entsorgen)

 

2 DISTANZ HALTEN

Mitarbeitende und Kundschaft müssen 1.5 m Abstand zu anderen Personen im Unternehmen einhalten können.

 

Bewegungs- und Aufenthaltszonen festlegen:

2.1 Zonen sind klar markiert.

– Bewegungszonen, Arbeitszonen und Wartezonen sind voneinander getrennt. Abstand ist durch Bodenmarkierungen oder mit Absperrband sichergestellt. Wenn nötig, Wege am Boden mit farbigem Klebeband.

2.2 Distanz von 1.5 m zwischen wartender Kundschaft gewährleisten.

– Keine Wartezone im Geschäft einrichten, oder Stühle in 1.5 m Distanz voneinander aufstellen und auf Bänken Sitzplätze mit Absperrband sperren.

 

Raumteilung:

2.3 Personen an Arbeitsplätzen sind 1.5 m voneinander getrennt.

1.5 m zwischen Arbeitsplätzen sind sichergestellt. Zusätzlich werden die Arbeitsplätze durch Raumteilung mittels Paravents oder Trennscheiben abgetrennt, um alle Personen im Geschäft zu schützen

– Laufkundschaft wird in einer separaten Zone bedient, welche regelmässig gereinigt wird und von anderer Kundschaft getrennt ist.

 

Anzahl Personen am Arbeitsplatz begrenzen:

2.4 Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Veranstaltungen ist wie folgt zu beschränken:

-In Räumen, die eine Fläche von weniger als 30 Quadratmeter aufweisen, müssen 6 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.

-In Räumen, die eine Fläche von mehr als 30 Quadratmeter aufweisen, müssen nach wie vor 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Neu sind aber mindestens 5 Personen zulässig.

-Bei in Reihen oder in ähnlicher Weise angeordneten Sitzplätzen darf nur jeder zweite Sitz oder dürfen nur Sitzplätze mit einem gleichwertigen Abstand besetzt werden.

-Bei der Berechnung der Limitierung der Personenanzahl gehen wir von der Bruttofläche aus, d.h. inkl. Mobiliar. Nicht mitzurechnen ist die Fläche eines allfälligen Lagers oder Flächen, die für Kunden gar nicht zugänglich sind. Für separate Räume ist die Fläche des jeweiligen Raumes massgebend, wie viele Leute sich in diesem Raum gleichzeitig aufhalten dürfen.

 

2.5 Anzahl Personen im Geschäft reduzieren

– Kunden vereinbaren einen Termin bevor sie ins Geschäft kommen

– Laufkundschaft wird vermieden oder reduziert

– Kundschaft in Warteschlangen sind im Freien mit Bodenmarkierungen von 1.5 m voneinander getrennt

 

2.6 Mitarbeiter halten während Pausen, in Garderoben und Aufenthaltsräumen Abstand

– In Aufenthaltsräumen durch Auslassen von Stühlen Abstand halten

– Zeitlich gestaffeltem Benutzen der Einrichtung ermöglicht werden

– Pausen und Garderoben werden gestaffelt organisiert

 

3 REINIGUNG

 

Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung und Desinfizierung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung.

 

Oberflächen und Gegenstände

3.1 Oberflächen und Gegenstände regelmässig reinigen und desinfizieren.

– Oberflächen und Gegenstände z.B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Telefone und Arbeitswerkzeuge zwischen Kundschaft und zwischen Mitarbeitenden mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel reinigen und wenn möglich desinfizieren.

– Das Verschliessen von Kosmetikartikeln ist obligatorisch (ausser sie werden erhitzt -Waxing). Es dürfen keine offenen Produkte oder Tester zum Gebrauch angeboten werden, die ohne Aufsicht verwendet werden (Lippenstift, Make-up etc.) Das Auftragen von Make-up ist nur mit desinfizierten Pinseln bzw. Einmalapplikatoren erlaubt.

– Einwegartikel dürfen nicht desinfiziert und wiederverwendet werden. Nach der Benutzung sind diese zu entsorgen oder können der Kundin mitgegeben werden (Feilen etc.).

– Alle verwendeten Applikatoren aus Metall sind mit Ultraschall oder dem Desinfektor zu reinigen. Das Abwischen mit einem Desinfektionstuch ist nicht ausreichend, um die Keimlast zu minimieren.

– Die Reinigung nach Beendigung der Behandlung ist obligatorisch und alle verwendeten/benutzten Gegenstände (auch Liegen, Stühle und Türgriffe) sind mit einem Desinfektionsmittel abzuwaschen/abzusprühen. Das gilt auch für Waschbecken und Brauseköpfe (Dusche).

– Bei Benutzung von Solarien ist darauf zu achten, dass auch hier nach der Benutzung eine komplette Reinigung der Liegefläche erfolgt. Das bedingt auch die Reinigung der Bedienelemente an den Aussenflächen der Solarienmuschel.

 

3.2 Objekte, die von mehreren Personen angefasst werden, müssen regelmässig gereinigt und desinfiziert werden. Dies ist anhand von einem Putzplan mit Unterschrift zu dokumentieren.

– Alltagsgegenstände z.B. Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere Gegenstände mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel regelmässig reinigen und wenn möglich desinfizieren.

– Tassen, Gläser, Geschirr oder Utensilien nicht teilen oder Einweggeschirr verwenden

– Geschirr nach dem Gebrauch mit Wasser und Seife spülen oder Einweggeschirr verwenden

 

WC-Anlagen:

3.3 Regelmässige Reinigung der WC-Anlagen

– mehrfache tägliche Reinigung und Desinfektion der WC-Anlagen

– Auf Toiletten oder Waschgelegenheiten dürfen keine Stoffhandtücher benutzt werden. Es sind obligatorisch Papierhandtücher anzubieten. (Das Benutzen von Stofftüchern im Kundenumfeld bei einer Behandlung ist erlaubt, wenn diese nach Gebrauch sofort gewechselt werden. Das gleiche gilt auch für Stoffauflagen für Liegen und Stühle.

 

Abfall:

3.4 Kontakt mit möglicherweise infektiösem Abfall vermeiden

– Anfassen von Abfall vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen, Schaufel, etc.) verwenden

– Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und sofort nach Gebrauch entsorgen

3.5 Sicherer Umgang mit Abfall

– Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit)

– Abfallsäcke nicht zusammendrücken

 

Arbeitskleidung und Wäsche:

3.6 Berufswäsche sauber halten

– Persönliche Arbeitskleidung verwenden

– Arbeitskleider regelmässig mit handelsüblichem Waschmittel waschen z.B. tägliches wechseln der Berufswäsche

 

3.7 Kundenwäsche trennen

– Einwegmaterial verwenden, wenn möglich

– Kundenwäsche bei mehrmaliger Verwendung nur mit der gleichen Person verwenden z.B. Lagerungstücher in Physiotherapie anschreiben und immer nur mit einem Kunden verwenden

– Wenn kein Einwegmaterial benutzt wird, muss die benötigte Wäsche nach jedem Gebrauch mit mindestens 65 Grad gewaschen werden

 

Lüften:

3.8 Für einen regelmässigen ausreichenden Luftaustausch in Arbeitsräume sorgen.

– z.B. 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften

 

4 BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN

Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG und bleiben -wenn immer möglich- zu Hause. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in der Covid-19-Verordnung besondere Lage SR 818.101.26 geregelt.

Mitarbeiter:

4.1 Besonders gefährdete Personen schützen

– Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus erfüllen, evtl. Ersatzarbeit in Abweichung vom Arbeitsvertrag

– Klar abgegrenzter Arbeitsbereich mit 2m Abstand zu anderen Personen einrichten

– Andere Ersatzarbeit vor Ort anbieten

 

Kunden:

4.2 Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kundschaft zu einer Risikogruppe gehört, weisen Sie Ihre Kundschaft auf die Weisungen des BAG hin (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/besonders-gefaehrdete-menschen.html).

Der SFK stellt Ihnen einen Mustertext für eine Einverständniserklärung zur Verfügung, die Sie der Kundschaft zur Unterschrift vorlegen können.

 

Mustertext für eine Einverständniserklärung (optional):

Der/die Unterzeichnende anerkennt mit Unterzeichnung der vorliegenden Erklärung, dass trotz Einhaltung und Umsetzung der massgebenden Hygienevorschriften und einschlägiger Schutzkonzepte im Rahmen der kosmetischen Behandlung ein Risiko einer Covid-19 Kontamination bestehen bleibt. Die kosmetische Behandlung erfolgt vor diesem Hintergrund ausdrücklich auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko des/der Unterzeichnenden. Jegliche Verantwortung der DienstleisterIn oder Personen, für welche die KosmetikdienstleisterIn einzustehen hat wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 

 

4.3 Nur gesunde Kunden behandeln.

4.4 Getrennten Wartebereich einrichten.

 

5 COVID-19 ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ

Kranke im Unternehmen nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.

 

5.1 Schutz vor Infektion

– keine kranke Mitarbeitende arbeiten lassen und sofort nach Hause schicken

– Kunden mit Krankheitssymptomen nicht behandeln und nach Hause schicken

 

6 BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN

Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten.

Bei Abstand von weniger als 1.5 m: Minimieren der Exposition während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen.

 

6.1 Händehygiene

– Mitarbeitende müssen sich vor und nach jeder Kundschaft die Hände mit Wasser und Seife waschen und mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren.

– Wunden an den Fingern abdecken oder Schutzhandschuhe tragen

– Unnötiger Körperkontakt vermeiden (z.B. Händeschütteln)

 

6.2 Tröpfcheninfektion

– Kundin und behandelnde Kosmetikerin tragen grundsätzlich eine Hygienemaske

– Kann die Kundin aufgrund der Art der Behandlung (z.B. Gesichtsbehandlung) keine Hygienemaske tragen, trägt die behandelnde Kosmetikerin eine Hygienemaske und zusätzlich einen Gesichtsschild, um Tröpfcheninfektion zu vermeiden.

– Trennung zwischen Mitarbeitenden und Kundschaft mittels Plexiglasscheibe (z.B. bei Maniküre, Pediküre)

– Wenn Mundschutz beim Kunden nicht vorhanden ist, Mundschutz zur Verfügung stellen (kann dem Kunden auch in Rechnung gestellt werden)

 

6.3 Arbeitsmaterial in Kontakt mit anderen Personen

– Wenn möglich, Einmalwerkzeuge verwenden.

– Arbeitswerkzeuge zwischen zwei Kunden desinfizieren und wenn möglich sterilisieren

 

6.4 Richtiger Umgang mit persönlichem Schutzmaterial

– Schulung im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial

– Einwegmaterial (Masken, Handschuhe, Schürzen, etc.) werden richtig angelegt, verwendet und entsorgt

– Wiederverwendbare Gegenstände korrekt desinfizieren und wenn möglich sterilisieren

 

7 INFORMATION

Information der betroffenen Personen über die getroffenen Massnahmen.

 

Information der Kundschaft:

7.1 Information der Kundschaft

 

– Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG bei jedem Eingang (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/downloads-in-verschiedenen-sprachen.html#-1801700710 )

– Information der Kundschaft, dass kranke Kundschaft sich in Selbstisolation begeben soll, gemäss Anweisungen des BAG

– Information an Kundschaft, dass Bezahlung ohne Bargeld bevorzugt wird

– Hinweis auf Quarantäneliste des Bundes

  

Information der Mitarbeitenden:

7.2 Information der Mitarbeitenden

– Information der besonders gefährdeten Mitarbeitenden über ihre Rechte und Schutzmassnahmen im Unternehmen

 

8 MANAGEMENT

Mitarbeitende über Gebrauch von Schutzmaterial und Regeln instruieren, Vorräte für Material sicherstellen, Erkrankte isolieren.

8.1 Instruktion der Mitarbeitenden

– Regelmässige Instruktion der Mitarbeitenden über Hygienemassnahmen, Umgang mit Schutzmaterial und sicheren Umgang mit Kunden

8.2 Organisation der Mitarbeitenden

– Arbeit in gleichen Teams um Durchmischung zu vermeiden

8.3 Vorrat sicherstellen

– Seifenspender und Einweghandtücher regelmässig nachfüllen und auf genügenden Vorrat achten

– Desinfektionsmittel regelmässig auffüllen

– Desinfektionsmittel (für Hände), sowie Reinigungsmittel (für Gegenstände und/oder Oberflächen) regelmässig kontrollieren und nachfüllen

– Bestand von persönlichem Schutzmaterial regelmässig kontrollieren und nachfüllen

8.4 Schutz besonders gefährdeten Mitarbeitenden

– Information der besonders gefährdeten Mitarbeitenden über ihre Rechte und die angewendeten Schutzmassnahmen.

8.5 Verantwortlichkeit

– Im Schutzkonzept wird eine Person bezeichnet, die für die Umsetzung des Konzepts verantwortlich ist und den Kontakt zu den kantonalen Behörden pflegt.

 

ABSCHLUSS

Diese Empfehlungen gelten als Richtlinie und müssen auf die individuellen Gegebenheiten in den einzelnen Betrieben angepasst werden. Die Verantwortung einer angepassten Umsetzung der Empfehlungen liegt bei jedem einzelnen Betrieb.

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Massnahmen und lassen Sie sich dies durch eine Unterschrift bestätigen.

Formulierungsbeispiel für Mitarbeiter am Ende Ihres erstellten Konzepts:

Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert

 

Verantwortliche Person, Unterschrift und Datum: ___________________________

 

Wir sind uns sicher, dass Sie mit dem in der Kosmetikbranche auch ohne Corona selbstverständlichen Fokus auf Hygiene und verantwortungsvollen Umgang mit Kunden und Personal eine sichere und vertrauensvolle Basis für Ihre Behandlungstätigkeit schaffen.

 

Bleiben Sie gesund.

Ihr SFK