Liebe Mitglieder
Insbesondere bei injizierbaren Produkten gibt es immer wieder Unklarheiten, welche Arten von Behandlungen Kosmetikerinnen durchführen dürfen und welche nicht. Wir verweisen hier auf das Merkblatt der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte Swissmedic.
Darüber hinaus können die Regelungen über kosmetische Behandlungen kantonal unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sind Kosmetikerinnen und Kosmetiker gut beraten, vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit auf jeden Fall mit den zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden (Kantonsapotheker und/oder Kantonsarzt) Kontakt aufzunehmen und sich nach allfälligen zusätzlichen Vorschriften zu erkundigen.
Viele Kantone geben auch Merkblätter zu ihren eigenen kantonalen Regelungen heraus.
Für unsere Mitglieder haben wir die Regelungen auf Bundes- und Kantonsebene zusammengefasst: Mitgliederbereich




