14.01.2021
Wir haben soeben von offizieller Stelle schriftlich bestätigt bekommen, dass gemäss Art. 5f der Covid-19 Verordnung besondere Lage Kosmetikstudios und Manicure-Studios weiterhin offen bleiben dürfen.
Ihr SFK
Liebe SFK-Mitglieder
Am 13.01.2021 hat der Bundesrat in der Pressekonferenz verschärfte Massnahmen bekannt gegeben.
Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs: Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen wieder aufgehoben.
Diese Geschäfte und Dienstleister bleiben offen
Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter-, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte sowie Blumenläden dürfen offen bleiben. Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen müssen zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags schliessen – auch in Bahnhöfen und Flughäfen.
Alle Entscheide des Bundesrats in der Übersicht finden Sie hier:
https://www.srf.ch/…/homeoffice-pflicht-laeden-zu-so…
Alle Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Mitgliederbereich.
Ihr SFK




