Liebe SFK-Mitglieder

Seit dem 6. Juni sind neue Lockerungsschritte in Kraft getreten. Diese betreffen jedoch die Hygienemassnahmen die Sie in Ihren Betrieben berücksichtigen müssen nicht. Dies bedeutet nach wie vor, dass wenn eine Distanz von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, Hygienemasken verwendet werden müssen.

Aufgehoben wurde allerdings folgende Flächenbegrenzung:

Anzahl Personen am Arbeitsplatz begrenzt: Die maximale Anzahl Personen im Geschäft ist limitiert (Max. 1 Person pro 10m2).

 

Demzufolge ist die Grösse Ihres Instituts nicht mehr massgebend, solange Sie die Distanzregelung einhalten können oder eine Hygienemaske getragen wird.

Ihr SFK