Der Bundesrat hat entschieden, dass der Anspruch auf Corona Erwerbsersatz der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert wird. Bezügerinnen und Bezüger, die bereits Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben, brauchen nichts zu unternehmen! Die Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique verlängert den Anspruch der Betroffenen AUTOMATISCH.
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