Mietzinsreduktion infolge Betriebsschliessung

Aufgrund der Verordnung des Bundesrates (COVID-19-Verordnung 2) mussten viele Unternehmen vorübergehend die Türen schliessen. Viele dieser Unternehmen sind Mieter und müssen nun Mietzinse bezahlen, obwohl der Umsatz weggebrochen ist. Aber stimmt das?

Das Mietrecht gibt den Mietern die Möglichkeit, eine Mietzinsherabsetzung zu verlangen, wenn die Mietsache (also die Mietliegenschaft) nicht mehr zum „vertragsgemässen Gebrauch“ verwendet werden kann. Aufgrund der vom Bundesrat verordneten Betriebsschliessung, können viele Unternehmen die Mietsache nicht mehr verwenden. Deshalb können sie die Herabsetzung des Mietzinses verlangen.

Einen kostenlosen Musterbrief können Sie hier bestellen:

www.domenig.law/mietzinsreduktion