Ab dem 01.10.2026 tritt das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung in Kraft. Dazu gehört die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung.
Die Titelzusätze betonen die Verortung der Abschlüsse auf Tertiärstufe und stärken die Sichtbarkeit der Abschlüsse.

Absolventinnen der höheren Berufsbildung dürfen ab dem 01.10.2026 ihren geschützten Titel mit dem Titelzusatz «Professional Bachelor» bzw. «Professional Master» führen.

Konkret bedeutet dies je nach abgeschlossener Prüfung:

 

Absolventinnen BP:

Kosmetikerin mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Medizinische Kosmetik, Professional Bachelor

 

Absolventinnen HFP:

Diplomierte Kosmetikerin, Professional Master

 

Der Titelzusatz darf auch von Kosmetikerinnen verwendet werden, die die entsprechende Prüfung bereits in der Vergangenheit erfolgreich absolviert haben.

Die Titelzusätze ersetzen den bisherigen geschützten Titel nicht und dürfen auch nicht ohne den Titel verwendet werden. Das Führen des Titelzusatzes ist optional.

Es werden nachträglich keine neuen Fachausweise oder Diplome ausgestellt. Das SBFI wird aber zeitnah ein erläuterndes Dokument zu den Titelzusätzen zur Verfügung stellen, das den Fachausweisen bzw. Diplomen beigelegt werden kann.
Ein nachträglicher Diplomzusatz kann kostenpflichtig ab Oktober beim SBFI bestellt werden, aber nur, wenn der Abschluss im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) eingestuft ist. Das trifft für die BP zu, nicht aber für die HFP. Der Titelzusatz darf aber unabhängig davon geführt werden.

 

Details dazu finden Sie in den FAQ des SBFI:

https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen