Ab dem 01.09.2025 ist der Stoff TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) in kosmetischen Mitteln verboten. Solche Produkte dürfen ab dann weder verkauft noch verwendet werden.
TPO ist ein Photoinitiator und wird vor allem in Nagelprodukten für die Aushärtung unter UV-Licht verwendet.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, die Zusammensetzung der von Ihnen verwendeten Produkte zu überprüfen:
Verbot TPO in Kosmetika – BLV Information
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/rechts-und-vollzugsgrundlagen/gesetzliche-anforderungen-kosmetika/geregelte-stoffe-kosmetische-mittel.html




