Ausbildung Kosmetikerin Fachausweis
Fachrichtung med. Kosmetik (geschützter Titel) 

Wer eine Berufsprüfung (BP) erfolgreich abgelegt hat, erhält einen eidgenössischen Fachausweis (höhere Qualifikation). Mit dem Fachausweis qualifizieren Sie sich für Stellen, bei denen vertiefte Fachkenntnisse und/oder Führungsqualitäten verlangt werden. Berufsleuten mit eidgenössischem Fachausweis werden auch grössere Aufgabenbereiche übergeben. Dieser Titel ist geschützt. Die Absolventinnen sind absolute Expertinnen.
Der Schweizer Fachverband für Kosmetik SFK ist der einzige Anbieter dieses Lehrganges in der Deutschschweiz.

Bei Interesse an dieser weiterführenden Bildung lesen Sie nachfolgendes PDF:

Berufsprüfung Wegleitung (PDF)

 

Zulassungsbedingungen

Um zum Lehrgang zugelassen zu werden, besitzen Sie entweder das EFZ als Kosmetikerin und haben mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Kosmetikerin (Vollzeit) zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen.

ODER

Sie besitzen das EFZ eines anderen Berufes (oder gleichwertiger, offiziell anerkannter Abschluss) und haben mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Kosmetikerin (Vollzeit) zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen. In diesem Fall müssen Sie auch die Grundlagenmodule absolvieren, die wir vor dem eigentlichen Lehrgangsstart anbieten.

Anmeldung:

Ein Einstieg in den aktuellen Lehrgang 2023-2025 ist nicht mehr möglich.

Der nächste Lehrgang wird voraussichtlich im Spätsommer 2025 starten. Gerne können Sie sich unverbindlich auf unsere Interessentenliste setzen lassen.

 

Bei Interesse am Lehrgang oder Fragen dazu, wenden Sie sich bitte direkt an: frank.wagner@sfkinfo.ch

 

 

AGB